Soltau will Bürgermeisterwahl auf 23. Februar vorziehen

Politik und Verwaltung in Soltau wollen die Wahl vorziehen und sie mit der Bundestagswahl am 23. Februar koppeln. Grafik: bz

Eins steht fest: Eine Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Soltau wird es geben. Fünf, möglicherweise sogar sieben Bewerber stehen in den Startlöchern. Nahezu ausgeschlossen ist, dass einer von ihnen auf Anhieb 50 Prozent der Stimmen auf sich vereint.

Unklar ist aber noch, wann die eigentliche Wahl stattfindet. Bislang hatte der Stadtrat den 9. März festgelegt und 14 Tage später die Stichwahl.

Politik und Verwaltung in Soltau wollen die Wahl nun vorziehen und sie mit der Bundestagswahl am 23. Februar koppeln. Es sei kostengünstiger, praktischer und mache es einfacher, Wahlhelfer zu finden. Zudem könnte auch die Wahlbeteiligung der rund 18000 Wählerinnen und Wähler in Soltau steigen, heißt es dazu aus der Kommunalpolitik.

Doch so einfach, wie der Fakt der Zusammenlegung klingt, ist es nicht. Der städtische Gemeindewahlleiter Karsten Lemke prüft zurzeit die rechtlichen Voraussetzungen. Zu bedenken ist nicht nur das Einhalten von Fristen und ob der Rat den bisherigen Beschluss zum Wahltermin einfach ändern oder ihn neu beschließen muss, sondern auch, wie lange der künftige Bürgermeister überhaupt im Amt sein wird. Insgesamt treffen in Soltau Szenarien zusammen, die es so noch nicht gegeben hat.

Laut Lemke ist das Vorziehen des Wahltermins unproblematisch. Zu einer Wahl bei vorzeitigem Ausscheiden des Amtsinhabers greife der Paragraf 43i des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes. Unter normalen Voraussetzungen ist die Wahlbekanntmachung 120 Tage vor dem Wahltag erforderlich, laut 45i gilt die kürzere Frist mit 64 Tagen.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind nicht 55 Tage Vorlauf geregelt, sondern 34. Danach muss spätestens am 21. Dezember die Wahlbekanntmachung erfolgen. Bis dahin müsste der Stadtrat entscheiden. Die Dezembersitzung ist bislang für den 19. Dezember terminiert.

Mit Stichtag 1. Dezember plant die Landesregierung zudem, die Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten wieder zu verlängern, sie von fünf auf acht Jahre zu erhöhen. Bislang würde der Nachfolger des zum 31. Dezember aus dem Amt scheidenden Bürgermeisters Olaf Klang für fünf Jahre und den Rest von dessen Wahlzeit gewählt werden. Legt der Stadtrat den neuen Termin nach dem 1. Dezember fest, wären es acht Jahre.

Allerdings, so Lemke, sei die Frage, ob die bisherige Wahlbekanntmachung einfach geändert und damit auch die Amtszeit angepasst werden kann. Vielleicht könne man den Beschluss auch neu fassen. „Das ist kompliziert und bislang gibt es unserer Ansicht nach dazu keine Rechtssprechung“, so Lemke. Zudem sei fraglich, wie Bewerber reagierten, die sich an dem bisherigen Verfahren orientiert hätten und sich möglicherweise ihrer Wahlkampfzeit beraubt sehen. Stichtag zum Einreichen der Wahlunterlagen wäre dann der 20. Januar.