Urteil im Prozess zum Bispinger Dreifachmord
Höchststrafe für Maurice-Leroy G.
Franz Kompisch, Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg, hat das Urteil zum Bispinger Dreifachmord verkündet. Der Angeklagte Maurice-Leroy G. muss wegen dreifachen Mordes – einmal in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung eines Kindes – lebenslänglich ins Gefängnis. Das Gericht stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Strafaussetzung nach 15 Jahren ausschließt, und ordnet im Anschluss an die Strafhaft Sicherungsverwahrung an. Der dreifache Mord am 16. Mai 2021 in Bispingen hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Mehr dazu in Kürze.
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