Trotz Ablehnung: DOS-Planung geht weiter
Das Land hat die Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) Ende April abgelehnt. Die Stadt reichte inzwischen Klage gegen die Entscheidung im Zielabweichungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ein – und forciert aktuell seine Bauleitplanung für das Vorhaben.
Um 5000 Quadratmeter soll das Outlet wachsen, dafür müssen der Flächennutzungsplan und der vorliegende Bebauungsplan geändert werden.
Der Bauausschuss billigte am Dienstagabend bei einer Gegenstimme des Grünen Dietrich Wiedemann die Vorentwürfe und schickte das Verfahren in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Seit 2017 begleitet Soltaus Stadtplanungschef Daniel Gebelein das Erweiterungsverfahren, er ist in der Sitzung merklich frustriert: Aktuell stehe man an der Stelle, an der man bereits vor sieben Jahren gewesen sei.
Schon damals hatte das Land den Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung abgelehnt. Vor Gericht bekam die Stadt anschließend teilweise Recht. Man einigte sich auf einen Kompromiss mit dem für die Raumordnung zuständigen Landwirtschaftsministerium, verringerte die Erweiterungsfläche von ursprünglich 10000 auf 5000 Quadratmeter, ging damit in ein Raumordnungs- und erneut in ein Zielabweichungsverfahren.
Zurzeit erwartet die Stadt, dass das Verwaltungsgericht eine Entscheidung erst in zwei Jahren treffen wird. „Wir sind überzeugt, wir haben alles richtig gemacht, deshalb gehen wir parallel zu dem Verfahren die nächsten Schritte.“
In einer landesplanerischen Feststellung war herausgearbeitet worden, dass eine Erweiterung des Outlets raumverträglich ist, es keine Auswirkungen auf umliegende Kommunen geben werde. Allerdings widerspricht das Vorhaben noch immer der Vorgabe im Landesraumordnungsprogramm, dass Outlets nur in Oberzentren und in integrierten Lagen angesiedelt werden dürfen: „Wie soll das gehen, die Lage ist jetzt ja schon eine andere“, so Gebelein zum Standort bei Harber an der A7. Das weitere Verfahren sei mit Investorin Sylvie Mutschler abgestimmt.
Im Bebauungsplan werden nun die zulässigen Verkaufsflächen beispielsweise für Sportbekleidung an die im jüngsten Raumordnungsverfahren festgeschriebenen angepasst. Insgesamt seien diese detaillierten Vorgaben aber untypisch für Outletstandorte, betonte Gebelein.
Auf Nachfrage von Hans-Jürgen Sternowky (SPD) erklärte Gebelein, dass man voraussichtlich mit der IHK und den Innenstadthändlern der IHG nicht auf einen gemeinsamen Nenner zum Thema Outlet kommen werde. Auch im Beteiligungsverfahren für F- und B-Plan erwarte er eine negative Stellungnahme.
Zuspruch zum Verfahren gab es von der BU/FDP und der CDU: Es sei nicht der Moment, das Projekt abzubrechen. „Wir hoffen, wir haben Erfolg“, betonte Wilhelm Bostelmann (CDU).